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--- Bundesverfassungsgericht erklärt Datenerfassungsgesetz für nichtig (http://www.gttempel.de/thread.php?threadid=778)


Geschrieben von majokaese am 02.03.2010 um 14:21:

Daumen hoch! Bundesverfassungsgericht erklärt Datenerfassungsgesetz für nichtig

Die Richter in Karlsruhe erklärten für unzulässig, dass der Staat die Telefon- und Internet-Daten seiner Bürger sechs Monate lang speichern lässt, um im Falle einer Strafverfolgung darauf zugreifen zu können.

Das heißt: Das Gesetz zur Vorratsdaten-Speicherung ist in der jetzigen Fassung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar! Es verstoße gegen das Telekommunikationsgeheimnis, heißt es in dem Urteil.

Im größten Massenklageverfahren in der Geschichte des Gerichts hatten fast 35 000 Bürger geklagt.

Dramatische Folge der Karlsruher Entscheidung:

Die bisher gespeicherten Telefon- und Internetdaten müssen unverzüglich gelöscht werden.

Nach Ansicht der Richter handelt es sich bei der Vorratsdatenspeicherung um einen „besonders schweren Eingriff in das Fernmeldegeheimnis“.

Die Begründung von Bundesverfassungsgerichts-Präsident Hans-Jürgen Papier:

„Dass die Freiheitswahrnehmung der Bürger nicht total erfasst und registriert werden darf, gehört zur verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland, für deren Wahrnehmung sich die Bundesrepublik in europäischen und internationalen Zusammensätzen einsetzen muss.“

Das haben die Richter moniert:

• Die Verbindungsdaten ermöglichten inhaltliche Rückschlüsse „bis in die Intimsphäre“. Daraus könnten aussagekräftige Persönlichkeits- oder Bewegungsprofile gewonnen werden.

• Ein Missbrauch der Daten sei nicht auszuschließen. Weil die Bürger von der Verwendung ihrer Daten nichts mitbekommen, sei die Vorratsdatenspeicherung in ihrer bisherigen Form geeignet, „ein diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins hervorzurufen“.

KLATSCHE FÜR DIE REGIERUNG

Das Urteil gilt als Rückschlag für die Bundesregierung, die nun nachbessern muss.

Das Gesetz trat 2008 in Kraft. Grund dafür war der Kampf gegen den Terror. Verbindungsdaten aus der Telefon-, Mail- und Internetnutzung sowie Handy-Standortdaten werden für sechs Monate gespeichert. Abrufbar sind sie für die Strafverfolgung sowie zum Zweck der Gefahrenabwehr.

Das Gesetz setzt eine Richtlinie der Europäischen Union zur Terrorabwehr um.

RÜCKSCHLAG FÜR ANTI-TERROR-ERMITTLER

Bis zur heutigen Entscheidung durften die Daten nur noch bei schweren Straftaten wie Mord und Totschlag, aber auch Kinderpornografie, Urkundenfälschung oder Bestechung genutzt werden.

Viele Straftaten könnten nur mit den Daten der Vorratsdatenspeicherung aufgeklärt werden, sagte der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, Wolfgang Bosbach gegenüber BILD. „Die Terrorhelfer sind hochkommunikativ und konspirativ, wir brauchen den Datenzugriff.“

REAKTIONEN NACH DEM RICHTER-SPRUCH

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP): „Ich freue mich über dieses Urteil“. Die Bundesjustizministerin ist sich sicher, dass diese Entscheidung auf Europa ausstrahlen wird und die EU die Vorratsdatenspeicherung auf den Prüfstand stellen wird.

Doch es solle keine „nationalen Schnellschüsse“ geben, sondern das Vorgehen müsse eingebettet werden in europäisches Vorgehen.

„Es hat sich gelohnt, dass sich 35 000 Menschen gegen die Vorratsdaten-Speicherung gewehrt haben“, sagt Claudia Roth (Grüne), die ebenfalls geklagt hatte. „Das ist eine richtige Klatsche für einen Gesetzgeber, der das Recht mit Füßen getreten hat.“

Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unions-Fraktion im Bundestag, Peter Altmaier (CDU), äußerte Bedauern: „Dieses Urteil ist eines, das uns erst einmal in Schwierigkeiten bringen wird, weil wir Instrumente nicht anwenden können!“

DAS UMSTRITTENE DATEN-GESETZ

Die Regelung verpflichtete Telekommunikationsfirmen und Internetprovider dazu, die Daten von Telefon-, E-Mail- und Internetverbindungen aller Bundesbürger ohne konkreten Anlass vorsorglich sechs Monate lang zu speichern.

Protokolliert wurde, wer wann wie lange mit wem von wo aus per Telefon, Handy, E-Mail, Fax oder SMS kommuniziert oder zu kommunizieren versucht hat. Der Abruf der Daten durch Polizei, Staatsanwaltschaft und Geheimdienste war unter bestimmten Umständen gestattet, um Straftaten verhindern und verfolgen zu können.

Zitiert von Bild.de

großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen Find ich gut Zunge raus



Geschrieben von atze s am 02.03.2010 um 15:22:

 

Das nimmt der Piratenpartei ja den Wind aus den Segeln großes Grinsen großes Grinsen Augen rollen



Geschrieben von BineinLandei am 02.03.2010 um 16:08:

Daumen hoch! na das ist doch mal was !

ich hatte schon die befürchtung diesen staat gar nicht mehr verstehen zu können.
danke an das bundesverfassungsgericht, daß es meinen glauben an die gewaltenteilung wieder etwas nahrung geschenkt hat.
smile



Geschrieben von Bundo am 03.03.2010 um 17:58:

 

Es gibt doch noch eine gesunde Portion Menschenverstand in diesem Staat.



Geschrieben von BLADE085 am 05.03.2010 um 17:21:

 

Endlich mal gute Nachrichten. Wie kann man sonst ein Staat, in dem Überwachung, Zensur und Verbote herrschen Demokratisch nennen. Die Politiker meckern über China, tun aber das selbe hier.


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